Seit 01.01.2024 ist es verpflichtend, eRezepte auszustellen.
eRezepte bringen den Vorteil, dass Wege zu uns in die Praxis reduziert werden, nur weil beispielsweise lediglich ein Rezept abgeholt werden muss.
Wie das funktioniert, zeigen wir hier:
- Wir verschreiben Ihnen nach Vorliegen und Überprüfung Ihrer Gesundheitsdaten auf Ihrer eGK ein eRezept und speichern es in der Telematikinfrastruktur (TI). (Karte muss einmalig im Quartal in der Praxis eingelesen werden vor erstmaliger Ausstellung im Quartal)
- In der Apotheke stecken Sie Ihre Versichertenkarte in das Kartenlesegerät.
- Die/Der Apotheker:in ruft alle Ihre offenen eRezepte aus der TI ab und händigt Ihnen Ihre Medikamente aus.
- Fertig!
- Wer möchte, kann sich das Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausgedruckt mitnehmen, muss dann aber wieder in die Praxis kommen. Der Zettel
ist nicht mehr rosafarben wie früher, aber er enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische
Unterschrift gültig.Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
- Für zum Beispiel Angehörige, die Medikamente für andere besorgen und die eGK derjenigen Person nicht immer bei sich haben, empfehlen wir die
e-Rezept-App als Lösung. Nach Freigabe durch Sie können mit Hilfe der App Ihre Medikamente auch von anderen aus der Apotheke abgeholt werden. Zudem bietet die App die Möglichkeit, Medikamente in der
Apotheke vorzubestellen. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, sich in der E-Rezept-App anzumelden.
- Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und PIN
- Anmeldung über die ePA-App Ihrer Krankenkasse