Internistische Hausarztpraxis Dr. med. Monika Blüml Dr. med. David Borchert
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Die eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bis Anfang 2022 als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden.

 

Das hat sich geändert.

 

Den Durchschlag für die Krankenkasse verschicken wir nun digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind. Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.

 

Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter, die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in diesem Fall einfach in der Praxis Bescheid.

 

Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.

 

Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.

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Internistische Hausarztpraxis

Dr. med. Monika Blüml 

Dr. med. David Borchert

Zum Burgenblick 2
94154 Neukirchen vorm Wald

 

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08504/3110

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© Internistische Hausarztpraxis Dr. med. Monika Blüml/ Dr. med. David Borchert, Zum Burgenblick 2, 94154 Neukirchen v. Wald. Telefon: 08504/3110, Fax: 08504/4258